Einreisebestimmungen für Hunde

 

Tollwut-
schutz-
impfung

Impfung vor mindestens

Impfung gültig

Amtstierärztl. Gesundheits-
zeugnis nicht älter als

Tierärztl.
Gesundheits-
zeugnis nicht älter als

Belgien

1)

einem Monat

12 Monate

-

-

Bulgarien

2)

einem Monat

12 Monate

10 Tage

-

Dänemark

2)

einem Monat

12 Monate

-

-

Estland

1)

7 Tagen

12 Monate

ja

-

Finnland

3)

einem Monat

12 Monate

-

-

Frankreich

4)

einem Monat

12 Monate

-

-

Griechenland

2)

15 Tagen

12 Monate

-

-

GB**

-

-

-

-

-

Russland

-

-

-

10 Tage

-

Irland**

-

-

-

-

-

Italien

5)

20 Tagen

11 Monate

-

30 Tage

Lettland

)

14 Tagen

6 Monate

21 Tagen

-

Littauen

2)

7 Tagen

12 Monate

ja

-

Luxemburg

6)

einem Monat

12 Monate

-

-

Niederlande

7)

einem Monat

12 Monate

-

-

Norwegen 8)

-

-

-

-

-

Österreich

5)

einem Monat

12 Monate

-

ja

Polen

2)

21 Tagen

12 Monate

ja

-

Portugal

Ø9)

einem Monat

12 Monate

ja

-

Rumänien

)

einen Monat

6 Monate

-

10 Tage

Schweden 10)

-

-

-

-

-

Schweiz

)

einen Monat

12 Monate

-

-

Slowakei

13/14)

einen Monat

12 Monate

-

-

Spanien

11)

21 Tagen

12 Monate

-

14 Tage

Tschechei

1/14)

einen Monat

12 Monate

-

-

Türkei

2)

14 Tagen

6 Monate

2 Tagen

-

Ungarn

12)

einen Monat

12 Monate

8 Tagen

-

USA

15)

einen Monat

12 Monate

-

-

*
Der Einfachheit halber sollte diese Impfung vom Tierarzt gleich in den Internationalen Impfpaß eingetragen werden, der gleichzeitig bei der Rückreise nach Deutschland als Identitätsnachweis gilt.

 
  • **
    6 Monate Quarantäne

     

  • =vom Tierarzt bestätigt

     

  • =vom Amtstierarzt bzw, amtlich beglaubigt

     
  • 1)
    Für Hunde unter 3 Monate gilt die Impfung nur 6 Monate

     
  • 2)
    Internationaler Impfpaß mit Tollwutbescheinigung

     
  • 3)
    Es muß ein in Finnland zugelassener Impfstoff verwendet werden

     
  • 4)
    Einfuhr von Hunden unter 3 Monaten nicht gestattet

     
  • 5)
    Maulkorb und Leine sind mitzuführen

     
  • 6)
    Impfung bei Tieren unter 3 Monaten nicht obligatorisch

     
  • 7)
    Impfung ein Jahr gültig, wenn der Hund nach dem 3. Lebensmonat geimpft wurde, 3 Monate gültig wenn er vorher geimpft wurde

     
  • 8)
    Einfuhrgenehmigung muß beantragt werden, Antragsformulare frühzeitig bei der Botschaft anfordern

     
  • 9)
    Gesundheitszeugnis sollte unmittelbar vor der Reise ausgestellt werden.

     
  • 10)
    Einfuhrerlaubnis muß frühzeitig beim schwedischen Zentrallandwirtschaftsamt beantragt werden, Hunde müssen bei der Einfuhr mindestens 7 Monate alt sein, Beförderung von Hunden nicht auf allen Fährlinien möglich

     
  • 11)
    Gesundheits- und Impfzeugnis in deutscher und spanischer Sprache erforderlich

     
  • 12)
    Impfung gegen Staupe muß in internationalen Impfpaß eingetragen sein

     
  • 13)Internationaler Impfpaß mit Tollwut- und Virenkompleximpfung
  • 14)Bei längerem Aufenthalt als 1 Monat muß eine Einfuhrbewilligung des staatlichen Veterinäramtes vorliegen, die schriftlich zu beantragen ist.
  • 15)Einfuhr von Hunden sehr kompliziert, da Bundesgesetze und Vorschriften der einzelnen Staaten zu beachten sind. Genaue Auskünfte erteilt: US Public Health Service,Atlanta, Georgia 30333
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